Umfangreiches Angebot: Unser Sortiment umfasst E-Zigaretten, E-Liquids, Aromen und Verdampfer aber auch weitere Genussmittel wie Spirituosen, Barzubehör, Importierte Süßigkeiten und mehr. Bei uns finden Sie alles für ein vollständiges Genusserlebnis.
Faires Preis-Leistungs-Verhältnis: Qualität muss nicht teuer sein. Wir bieten erstklassige Produkte zu fairen Preisen.
Freundlicher Kundenservice: Unser engagiertes Team steht Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um die angebotenen Produkte kompetent und freundlich zur Seite.
Kostenlose Rücksendung: Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Bei Bedarf bieten wir Ihnen eine kostenlose Rücksendung an.
Verschiedene Preisvorteile: Entdecken Sie regelmäßig reduzierte Sonderangebote im Outlet-Bereich.
Kostenloser Versand ab 34,99 Euro: Ab einem Bestellwert von 34,99 Euro liefern wir Ihre Produkte kostenlos zu Ihnen nach Hause.
- Kreditkarte (Visa, MasterCard): Bezahlen Sie schnell und sicher mit Ihrer Kreditkarte. Wir akzeptieren Visa und MasterCard um Ihnen maximale Flexibilität zu bieten.
- PayPal: Nutzen Sie den beliebten und sicheren Online-Zahlungsdienst PayPal, um Ihre Einkäufe einfach und zuverlässig abzuwickeln.
- Klarna (Kauf auf Rechnung): Der Kauf auf Rechnung über Klarna ermöglicht es Ihnen, Ihre Bestellung zu erhalten, bevor Sie die Zahlung tätigen. Bezahlen Sie bequem nach Erhalt der Ware.
- Banküberweisung (Vorkasse): Wenn Sie sich für die Zahlung per Banküberweisung entscheiden, erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Bestellung alle notwendigen Informationen, um den Betrag im Voraus zu überweisen.
- Nachnahme: Bei der Zahlung per Nachnahme bezahlen Sie den Betrag bequem bei Lieferung der Ware an den Zusteller. Dies bietet eine einfache und sichere Zahlungsoption.
- Barzahlen: Mit Abschluss der Bestellung bekommen Sie einen Zahlschein angezeigt, den Sie sich ausdrucken oder auf Ihr Handy schicken lassen können. Bezahlen Sie den Online-Einkauf mit Hilfe des Zahlscheins an der Kasse einer Barzahlen.de-Partnerfiliale.
Was ist die TPD2?
Die TPD2 steht für die "Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU" und ist eine europäische Richtlinie, die sich mit der Regulierung von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen befasst, darunter auch E-Zigaretten. Sie trat am 20. Mai 2016 in Kraft und wurde von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Die TPD2 zielt darauf ab, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, indem sie strenge Vorschriften für die Herstellung, den Verkauf und die Werbung von Tabakprodukten und E-Zigaretten festlegt.
7 Aspekte, warum die TPD2 für Dich relevant ist:
Maximalmengen an Nikotin. Die Richtlinie legt fest, dass E-Zigaretten eine maximale Nikotinkonzentration von 20 mg/ml haben dürfen. Dies betrifft vor allem Liquids für nachfüllbare E-Zigaretten.
Verpackung und Kennzeichnung. Die Verpackungen von E-Zigaretten und E-Liquids müssen spezifische Warnhinweise, Gesundheitsinformationen und Inhaltsstofflisten tragen. Dies soll die Konsumenten über die potenziellen Gesundheitsrisiken informieren.
Verbot von bestimmten Inhaltsstoffen. Die TPD2 verbietet bestimmte Inhaltsstoffe, die als besonders gefährlich gelten. Dazu gehören beispielsweise Substanzen, die krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch sind.
Beschränkungen bei der Werbung. Die Werbung für E-Zigaretten ist stark eingeschränkt, um insbesondere Jugendliche vor einer möglichen Anziehungskraft auf diese Produkte zu schützen.
Sicherheits- und Qualitätsstandards. Hersteller von E-Zigaretten und E-Liquids müssen Sicherheits- und Qualitätsstandards einhalten, um eine hohe Produktqualität und Verbrauchersicherheit sicherzustellen.
Nachweis der Produktsicherheit. Hersteller und Importeure müssen die Sicherheit ihrer Produkte nachweisen, indem sie eine sogenannte Konformitätsbewertung durchführen und eine Benachrichtigung bei den nationalen Behörden einreichen.
Verbot von Cross-Border-Verkäufen. Die Richtlinie sieht vor, dass der grenzüberschreitende Verkauf von E-Zigaretten und E-Liquids eingeschränkt werden kann, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Für uns besonders wichtig: die Stillhaltefrist
Neue Produkte müssen vor dem Inverkehrbringen vom jeweiligen Importeur oder Händler registriert werden und unterliegen dann einer 6-monatigen Stillhaltefrist.
Damit Ihr immer wisst, was demnächst auf den Markt kommt, informieren wir schon vorab über neue Produkte und kennzeichnen diese mit dem Kürzel „TPD2“ sowie dem Tag „Coming soon“.
